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Das Renn-Reglement
Das Renn-Reglement | Das Reglement der Gruppe 4 |
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| Written by Alexander Kartschall | |
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There are no translations available Zusammenfassung Anhang J 1971 – 1975 ![]() Gruppe 4 – Spezial-Grand-Turisme-Wagen Klasse 7 – Gesamthubraum über 1150 ccm bis 1300 ccm Allgemeine Bestimmungen Eine Windschutzscheibe aus Sicherheitsglas ist Vorschrift. Es muss mindestens ein automatischer Scheibenwischer vor dem Fahrersitz angebracht sein, der eine genügend große Fläche bestreicht, so dass der Fahrer die Fahrbahn deutlich sehen kann. Die Kotflügel müssen die Räder seitlich überragen und sie wirksam abdecken, dadurch, dass sie mindestens ein Drittel ihres Umfangs und mindestens die gesamte Breite des Reifens umschließen. Das Verdeck muss geeignet sein, während des Wettbewerbs zeitweise oder dauernd benutzt zu werden. Die Ausschreibung muss angeben, in welchem Zustand die wandelbaren Wagen fahren sollen (geschlossen, offen oder nach Wahl des Teilnehmers) […]. Alle Wagen müssen mindestens ein bereiftes Ersatzrad aufweisen. Sicherheits-Vorrichtungen:
Bestimmungen für die Gruppe 4 Mindestens 500 Exemplare mit mindestens 2 Sitzplätzen. Grundsätzlich dürfen Originalteile überarbeitet, veredelt oder nachbehandelt werden, außer sie sind nachfolgend freigegeben. Die Herkunft der Serienteile muss eindeutig feststellbar sein. Es darf kein Material hinzugefügt werden, jedes mechanische Strecken oder jede Behandlung die eine Änderung der Eigenschaften (Änderung des Molekulargefüges oder der Metalloberfläche) zur Folge hat, sind verboten. Motor Anzahl der Ventile darf nicht verändert werden. Freigestellt sind: Ventile, Ventilführungen und Ventilsitze. Die Art der Kraftstoffzufuhr – Vergaser, Einspritzung – ist freigestellt. Das Aufbohren oder der Austausch der Zylinderbuchsen des Motors ist bis zum Grenzwert der Original-Hubraumklasse, in die das Modell gehört, erlaubt. Kolben und Kolbenringe sind freigestellt. Die Auspuffanlage ist freigestellt. Geräuschgrenzwerte sind zu berücksichtigen. Gleit- oder Rollenlager dürfen durch andere von gleicher Ausführung ersetzt werden, unter der Voraussetzung, dass die Original-Kurbelwelle sowie die Original-Lagerdeckel beibehalten werden. Dichtungen können durch andere ersetzt oder weggelassen werden. Die Ölwanne kann geändert oder ersetzt werden (Form und Volumen), Ölpumpe ebenfalls, jedoch nicht vorgesehene Anzahl der Pumpen. Anzahl, Fassungsvermögen und Art der Ölkühler und Ölfilter sind freigestellt. Nockenwellen und Ventilantrieb sind freigestellt, jedoch nicht deren Anzahl und Antriebssystem. Ventilfedern sind freigestellt, auch deren Anzahl und ihre Art. Motoraufhängungen sind freigestellt, ebenso der Ventilator, die Wasserpumpe und die Kraftstoffpumpe; diese darf jedoch nicht im Innenraum untergebracht sein. Getriebe Freigestellt, jedoch nicht die Anzahl der Gänge. Ausgleichsgetriebe ist freigestellt, jedoch nur ein selbsthemmendes Differenzial, kein selbstsperrendes. Das Differenzial muss in das originale Getriebegehäuse passen. Aufhängung, Lenkung, Räder Originalteile dürfen geändert werden. Stabilisator ist zulässig. Gelenkverbindungen unterschiedlicher Ausführungen und Materialien dürfen eingebaut werden. Bei der Hinterachse sind zusätzliche Führungselemente erlaubt. Federn sind freigestellt, sofern deren Ausführung beibehalten wird. Zusatzfedern sind erlaubt. Stoßdämpfer sind freigestellt, auch deren Anbindung an die Karosserie – diese darf dazu aber nicht abgeändert werden. Es ist jedoch erlaubt, Stützpunkte am Fahrwerk und an den Aufhängungselementen hinzuzufügen. Lenkung ist freigestellt, Originallenkgehäuse muss allerdings benutzt werden. Räder und Reifen sind freigestellt, sie müssen jedoch alle den gleichen Durchmesser haben. Elektrische Anlage Batterie ist freigestellt, auch deren Einbauort – jedoch nicht im Innenraum. Beleuchtungseinrichtung ist freigestellt. Bei Veranstaltungen auf öffentlichen Straßen muss das Fahrzeug jedoch den polizeilichen Vorschriften entsprechen. Mit den serienmäßig vorgesehenen Lichtquellen dürfen an der Frontseite insgesamt 6 Leuchten angebracht sein (Stand- und/oder Begrenzungsleuchten nicht eingeschlossen). Es ist zulässig, eine Lichtmaschine gegen eine Drehstrom-Lichtmaschine zu ersetzen. Die Befestigungspunkte und die Riemenscheibe auf der Kurbelwelle sind freigestellt. Keine Beschränkung für das Zündsystem. Tank und Kühlsystem Die Lage und die Größe der Einfüllöffnung sowie der Verschlusskappe am Tank können geändert werden unter der Bedingung dass es keine Karosserieveränderung zur Folge hat. Maximales Volumen für Wagen über 1000 bis 1300 ccm Gesamthubraum: 80 Ltr. Der vom Hersteller vorgesehene Anbringungsort des Tanks und das Zubringersystem zum Motor darf nicht verändert werden. Wasserkühler ist freigestellt, auch die Lage; jedoch darf dazu die Karosserie nicht verändert werden. Fabrikat und Typ des Thermostats sind freigestellt, es darf jedoch weder weggelassen noch versetzt werden. Bremssystem Zweikreisbremssystem mit Bremskraftverteilung ist erlaubt. Scheiben und Trommeln sind freigestellt, vorausgesetzt die Bremsfläche bleibt dieselbe. Befestigungsflansche und Schutzabdeckungen können geändert und mit Luftschlitzen versehen werden. Die Schutzabdeckungen können geändert oder weggelassen werden. Leitungen und Kabel Es sind erlaubt, sämtliche Änderungen hinsichtlich der Ausführung, der Anordnung und des Materials aller Rohre und Leitungen für den Durchfluss von Flüssigkeiten, Luft, Wasser, Kraftstoff, Strom usw.; die Art der Befestigung ist eingeschlossen. Bauteile der Karosserie Das Lenkrad und die Vordersitze dürfen ausgetauscht werden mit der Einschränkung, dass die Ersatzsitze zumindest dasselbe Gewicht wie die Originalsitze haben. In Deutschland zugelassen war das Entfernen von „unsichtbaren Teilen“ der Türen, der Motorhaube und des Kofferraumdeckels sowie Dämm-Matten und –Materialien unter der sichtbaren Verkleidung im Koffer-, Motor- oder Fahrgastraum. „Wahlweise Ausrüstung“ (Zusatzhomologation mit mindestens 100 Einheiten) gab es für den X1/9 ab dem 1.4.1973 (nur für Gruppe 4) folgende:
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